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§ 1   (Name und Sitz)

1. Die "Arbeitsgemeinschaft objektive Hermeneutik" ist ein rechtsfähiger Verein mit Sitz in Frankfurt am Main, der nach Eintrag in das Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt den Zusatz "e. V." führt.

§ 2   (Vereinszweck)

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der Wissenschaft. Insbesondere widmet sich der Verein der Förderung der hermeneutischen Sozialforschung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Durchführung und Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen wie Tagungen oder Symposien, der Bereitstellung eines Diskussionsforums, der Evaluation von Forschungsprojekten sowie der Mitträgerschaft bei Berufs- und Volksbildungsmaßnahmen wie Aus- und Fortbildungskursen verwirklicht.

2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3   (Mitgliedschaft)

1. Mitglied kann jede an der Anwendung struktural-hermeneutischer Methoden in den Kultur-, Geistes- und Sozialwissenschaften interessierte Person werden.

2. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Gegen seine Entscheidung kann die Mitgliederversammlung angerufen werden.

3. Der Mitgliedsbeitrag in Form eines Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er wird zu Beginn eines Kalenderjahres fällig. Bei Eintritt wird der Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr entrichtet.

4. Der Austritt kann von jedem Mitglied bis zum 01.12. eines jeden Jahres zum 31.12. desselben Jahres gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden.

§ 4   (Organe des Vereins)

Die Organe des Vereins sind:

1. die Mitgliederversammlung,

2. der Vorstand.

§ 5   (Einberufung der Mitgliederversammlung)

1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand schriftlich einberufen.

2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie mindestens zwei Wochen vorher durch Rundschreiben bekannt gemacht wurde.

3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Verlangen von mindestens 10 % der Mitglieder einberufen.

§ 6   (Vorstand)

1. Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Er verteilt unter seinen Vorstandsmitgliedern folgende Ämter: Vorsitz, Stellvertretung des Vorsitzes, Kassenführung, Schriftführung. Ein Vorstandsmitglied kann ggf. auch zwei Ämter wahrnehmen bzw. zwei Mitglieder können sich ein Amt teilen (z. B. den Vorsitz).

2. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.

3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er beurkundet die Protokolle der Mitgliederversammlungen.

4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre eingesetzt.

§ 7   (Auflösung)

1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Institut für hermeneutische Sozial- und Kulturforschung Frankfurt e. V., Postfach 17 05 12, D-60079 Frankfurt a.M. zwecks Verwendung für Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung.

§ 8   (Salvatorische Klausel)

1. Sollte eine Bestimmung dieser Satzung nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein, so bleibt die übrige Satzung dennoch wirksam. In einem solchen Fall wird statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche gesucht, die dem intendierten Zweck des Vereins möglichst nahe kommt.


Vereinsregistereintrag: VR 11077, Amtsgericht Frankfurt am Main