Benachrichtigungsdienst
Sie können sich über E-Mail oder einen RSS-Feed-Reader über neue, öffentlich zugängliche Download-Angebote auf dieser Internetseite informieren lassen. (Was ist ein "RSS-Feed"?) Wenn Sie das orangefarbene Symbol bzw. den daneben stehenden Link anklicken, erscheint ein Auswahlmenü, aus dem Sie die Form der Benachrichtigung auswählen können.
Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraf 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet. Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.